Dienstag, 9. Juli 2013

Arbeit, von der man leben kann

Diese klassenkämpferische Parole passt doch nicht in das Jahr 2013; oder doch? Bemerkenswert wird der Fall erst, wenn eine solche Forderung von Mitarbeitern eines Unternehmens erhoben wird das im Besitz einer Partei steht, welche durch den Kampf für Arbeitnehmerrechte groß geworden ist. Die Sozialdemokratische Partei Österreichs, kurz SPÖ genannt. Umso erstaunter kann man sein, was man auf der Website

http://diewienervolkshochschulen.wordpress.com/

zu lesen bekommt. Hier einige Original-Textpassagen:

„Die SPÖ verkündet im Wahlkampf, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass man von seiner Arbeit auch leben kann. Da könnte sie doch gleich bei sich selbst oder noch besser bei uns anfangen! Wie wäre es, wenn wir in der VHS endlich einmal ein Gehalt bekommen, von dem man leben kann! Und nicht nur die, die gleicher sind als alle anderen. Und wie wäre es, wenn die Volkshochschulen endlich einmal ein Arbeitsplatz werden, an dem an leben kann?

Die SPÖ verliert in den Volkshochschulen ohnehin ständig an Glaubwürdigkeit, seit sie uns regiert. Täglich hören und sehen wir den Schein, der nach Außen glänzen soll, und die Wirklichkeit die nach Innen nur Schmutz hervorbringt. Mario Rieder gefällt sich bei der Präsentation einer Gefälligkeitsstudie über die Kundenzufriedenheit. Aber über die Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit haben wir bis heute nichts gehört. Lasst uns darüber reden. Sag uns wie es dir in deiner VHS geht. Was läuft gut, was ist unterm Hund?

Aber bitte, tu das nicht während deiner Arbeitszeit oder an deinem Arbeitsplatz. Da bei uns keine Meinungsfreiheit herrscht und jeder, der nicht schleimt, sanktioniert wird, empfehlen wir dir, deine Post an “http://diewienervolkshochschulen.wordpress.com” von einer anonymen Adresse zu schicken.“


Und weiter auf der Website:

„Gerade in einem SPÖ Unternehmen wird auf Kosten der unteren Gehaltsebenen eingespart, wo die Löhne und Gehälter immer weiter unter das Kollektivvertragsniveau rutschen. Aber auch den TrainerInnen wird verwehrt, jemals in ein Angestelltenverhältnis übernommen zu werden. Seit GmbH Gründung beschäftigt man sich in den Wiener Volkshochschulen damit, dass Trainerinnen, die mehr als 15 Wochenstunden unterrichten, angestellt werden müssten. Es gibt aber keinen einzigen Fall, wo das wirklich gemacht wurde. Diejenigen Trainerinnen, die nach wie vor mehr als 15 Wochenstunden arbeiten, werden konsequent nicht angestellt und die Geschäftsführung vertraut darauf, dass sich niemand in so einem unsicheren Arbeitsverhältnis aufregen wird. Wo kein Kläger da kein Richter! Aber vielen KursleiterInnen, die in jahrlanger Arbeit und mit viel Engagement dafür gesorgt haben, dass laufend Kurse zustande kommen, womit ihnen selbst aber v.a. den Volkshochschulen gedient war, wurden diese Stunden quasi über Nacht gestrichen! Ohne jede soziale Verantwortung wurde vielen Menschen ihre Existenzgrundlage entzogen! Die Ironie an der Sache ist, dass TrainerInnen wirklich den höchsten Ausbildungsnachweis bringen müssen, damit sich die Wiener Volkshochsschulen bereit erklären, ihnen 18,- Euro pro Stunde als Selbständige zu bezahlen. Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung bleiben 9,- Euro übrig, das ist weniger als man in Wien durchschnittlich für eine unqualifizierte Reinigungskraft bezahlt.“

Ende Zitat.

Dazu muss man wissen, dass die Volkshochschulen als Bildungseinrichtung für die größte humane Errungenschaft des sozialistischen Klassenkampfes am Beginn des 20. Jahrhunderts steht. Sie wurde von den Gründungsvätern der Partei mit dem Ziel gegründet, auch der Arbeiterschaft den Zugang zu leistbarer Bildung zu ermöglichen und so zur sozialen und gesellschaftlichen Situierung dieser Bevölkerungsgruppe beizutragen. Es war neben dem Sozialen Wohnbau des „Roten Wien“ wohl die größte humanitäre Leistung der Führer der Arbeiterbewegung von damals und hat zum stetig gestiegenen Wohlstand unseres Landes beigetragen. Ja, damals hatte diese Partei noch Ideen…

Doch zurück zur Gegenwart. Wahlkampf ist. Zeit für die SPÖ ihre alten Wahlkampfschlager „Gerechtigkeitsdebatte und Reichensteuer“ aus dem Fundus zu holen und auf Plakatwände zu affichieren. Kann man doch damit nach bewährter Manier die alten Parteigänger – alt im Sinne von betagten Sympathisanten – zu den Urnen holen. Immerhin beansprucht die Partei das Monopol der ArbeitnehmerInnen-Vertretung für sich Nun, die Wahrheit ist: das ist alles schon lange her, dass die Arbeiterschaft unter der Fahne der SPÖ um ihre Rechte kämpfen konnte und vieles gewann.

Heute haben ihre Führer schon längst das Lager gewechselt. Die neue Spielwiese heißt jetzt „Neoliberalismus“. Die Lohnabhängigen und ihre Probleme mit der Arbeitswelt sind ihr weitgehend egal, sie werden bestenfalls auf eine Teilorganisation, der Arbeiterkammer, ausgelagert und “verwaltet”. Die Tagespolitik geht in eine völlig andere Richtung. Rückbau des Sozialstaates statt Fortschritt und Weiterentwicklung. Spätestens seit den Abgang von Bruno Kreisky als Parteivorsitzender hat man geistig/ideel die Montur der Werkbank mit dem Nadelstreif getauscht. Wie vollständig sie diesen Rollenwechsel vollzogen haben zeigen doch Ereignisse, wie beispielsweise diese: Rote Gewerkschafter verzocken die angesparten Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder – den sogenannten Streikfond - der sich im Laufe der Jahre zu einem Millardenvermögen angehäuft hat, in der Karibik, oder jüngst in Salzburg, wo unter Federführung einer sozialistischen Landeshauptfrau und ihres feschen Landesrates 3-stellige Millionenbeträge mit hochspekulativen Papieren in den Sand gesetzt wurden. Man spricht von einem Kapital von 300-400 Millionen Euro Steuergeld das da verspielt wurde. In Papiere gesteckt, die keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen, im Gegenteil, die zig-tausende vernichten. Nein, sie vertrauen nicht mehr auf die Kraft der realen Wirtschaft und deren wichtigsten Trägern, der Arbeitnehmerschaft, ihnen gefällt das Spiel mit den Heuschreckenkapitalismus besser. Aber trotzdem ist es immer fremdes Geld, das sie in den Sand setzen, nicht ihr eigenes.

Wen wundert´s, dass die Partei nach diesen, vorhin besprochenen Paradigmenwechsel auch in ihren parteieigenen Betrieben die neoliberale Beschäftigungspolitik lehrbuchmäßig umsetzt und das volle Register dienstnehmerfeindlicher Regeln verfolgt. Das beginnt mit Praktika für Jungakademiker, vergütet mit Taschengeldmodellen von maximal 70 Euro im Monat für Vollzeitarbeit, prekäre und befristete Dienstverhältnisse statt reguläre Angestelltenverhältnisse, subventionierte Beschäftigung bis hin zu ausbeuterischen Dienstplänen bei denen Menschen in Burn-out´s und/oder physische und psychische Krankheiten getrieben werden.
Besonders beschämend für die Partei ist wohl die Tatsache, dass eben z.B. in der Bildungseinrichtung VHS die wichtigsten Stützen des Unternehmens, nämlich jener Teil der die Wertschöpfung für das Unternehmen generiert, die Kursleiter und Kursleiterinnen, in die Scheinselbständigkeit abgedrängt werden, anstatt ihnen faire Löhne zu bezahlen. Höchst unsozial ist die Tatsache, dass man das unternehmerische Risiko auf sie auslagert und sich gleichzeitig um die Sozialabgaben drückt. Man muss sich einmal vorstellen, diese Bildungseinrichtung veranstaltet zig-tausende Kurse pro Jahr mit zehntausenden Kursstunden und kein/e KursleisterIn darf mehr als 60 Monatstunden unterrichten und verdient also brutto maximal 1.088 Euro von dem aber alle Abgaben, wie Sozialversicherung und Steuern, die Kosten für die Vorbereitung und eventuelle Behelfe für den Unterricht, selbst zu bezahlen sind. Dadurch, dass dieses Unternehmen sich auf diese Weise um die Lohnnebenkosten drückt, trägt es also auch noch dazu bei, dass das marode Krankenkassensystem noch weiter ausgetrocknet wird.

Unter regelkonformen Bedingungen ist die Beschäftigung von KursleiterInnen ein klassisches Dienstverhältnis, das eine fixe sozialversicherungsrechtliche Anstellung bedingt. Es liegt nämlich eine typische dienstnehmerseitige Abhängigkeit gegenüber dem Dienstgeber vor. Fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsbereich, fixer vorgegebener Kursinhalt. Umgangen wird das durch die ominöse 15 Wochenstundenregelung. Möglich ist dies, weil das Unternehmen eine Gesetzeslücke nützt, die ihr die Partei im Zusammenwirken mit dem Koalitionspartner ÖVP im Parlament geschaffen hat. Mieser gehts wohl nimmer! Bei kritischer Betrachtung könnte man auch einen Machtmissbrauch der SPÖ unterstellen, da sie ja selbst von dieser Gesetzesänderung profitiert und daher größtes Interesse hatte, dass dieses Gesetz zustande kam.

Ja, Wahlkampf ist. Daher finde ich die Veröffentlichung über das Arbeitsklima eines sozialistischen Paradeunternehmens von internen Mitarbeitern sehr mutig und es ist ihnen viel Erfolg zu wünschen. Ja, es wird wieder Zeit Arbeitskämpfe zu führen und Wahlkampfzeiten sind ein guter Zeitpunkt dafür. Vielleicht wird endlich die Partei an ihre Wurzeln zurück erinnert und sie besinnt sich wieder darauf, woher sie kommt. Ansonsten hat sie ohnehin ihre Existenzberechtigung verloren und eine neue politische Arbeitnehmervertretung muss her.

Freitag, 30. November 2012

Der alte Mann und die Demokratie

Kommt Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, dieser Titel bekannt vor?
Ja ?

Nun, ich gebe zu, ich habe ihn, in abgewandelter Form, ganz bewusst einer berühmten Geschichte der Weltliteratur entlehnt. Nämlich von keinem Geringerem als dem Schriftsteller Ernest Hemingway. Er beschreibt in der Novelle, „Der alte Mann und das Meer“ einen alternden, erfahrenen, aber lange Zeit erfolglosen Berufsfischer, der unter Aufbietung seiner ganzen Manneskraft den Fang seines Lebens macht, aber in letzter Konsequenz diesen nicht unbeschadet an Land bringen kann. Im Gegenteil, er bringt nur das durch Raubfische abgenagte Skelett eines Monsterfisches ans Ufer, das ihm zwar als Trophäe höchste Anerkennung unter Gleichgesinnten sichert, aber dem betagten Fischer keinen wirtschaftlichen Erfolg beschert.
Ein ähnliches Schauspiel spielt sich derzeit in der heimischen Innenpolitik ab. Auch hier tritt ein greiser Stimmenfänger an, um den etablierten Parteien beim Stimmenfang das Fürchten zu lehren und er droht ihnen bei der nächsten NR-Wahl 2013 üppig Wählerstimmen abzufischen. Tatsächlich, die Voraussetzungen dafür sind gut. Es ist reichlich Geld vorhanden um teure Werbekampagnen zu finanzieren, die Medien sind an Berichterstattung interessiert, viele Wähler wollen ihre bisher bevorzugten Parteien aus Enttäuschung nicht mehr wählen. Also deutet alles auf einen großen Fang hin und dennoch prophezeie ich: „Stronach und sein Team“ wird sich an der großen Beute nicht wirklich lange erfreuen können. Warum wohl?
Weil es auch Stronach, genauso wie dem Fischer in Hemingway´s Geschichte, am Team und an der Teamfähigkeit fehlt den großen Fang zum Nutzen aller unbeschadet an Land zu bringen. Zu Stronach´s Team zähle ich nicht die von den Hinterbänken des Parlaments “engagierten” Abgeordneten, die ihn den Eintritt ins Parlament gegen großzügige finanzieller Absicherung ermöglichten und damit den Zugriff auf´s Staatsgeld und ausreichend Berichterstattung in den öffentlichen Medien für den Wahlkampf gesichert haben, sondern ich meine jene „Partnerschaft mit den Bürgern“, die von den Systemparteien bisher enttäuscht wurden und die darauf hoffen, dass endlich eine neue, unverbrauchte Gesinnungsgemeinschaft ihre Interessen im Staate wahr nimmt. Ja, die wären in großer Zahl vorhanden und bereit, einer neuen Bewegung Kraft zu geben, wenn es diese mit der Sauberkeit in der Politik wirklich ernst meint und sich dafür einsetzt, dass den Bürgern mehr Mitsprache in politischen Entscheidungen eingeräumt wird. Aber zu dieser Partnerschaft gehört viel mehr als die gerissene Taktik eines geviften Geschäftemachers, der seine Slogans „Wahrheit, Transparenz und Fairness“ zwar großspurig öffentlich hinaus posaunt, sie aber nicht einmal mangels verbaler Kompetenz seinen getreuesten Mitstreitern kommunizieren kann. Ja, diese Begriffe eignen sich hervorragend für Wahlplakate, aber solange sie nicht in den Herzen der Bürger angekommen sind und von diesen verinnerlicht werden, solange sind diese Begriffe Schall und Rauch. Sie werden sich schon wenige Tage nach der Wahl verflüchtigt haben, spätestens dann, wenn die Plakatierer neue Werbebotschaften an die Werbeflächen kleben.
Zurück bleiben wird wieder einmal der enttäuschte Staatsbürger, der einmal mehr einem Rattenfänger aufgesessen ist und diesen üblen Spaß sogar aus eigener Tasche finanziert haben wird. Zurück bleiben wird ein erschöpfter Wahlkämpfer, der, wie in der Geschichte von Hemingway, vielleicht sich hernach zur Ruhe begibt, sprich, endlich die Finger von der Politik lässt, und ein Skelett als Trophäe namens „Egomanie als politische Kategorie“ das schließlich von allen bestaunt werden kann. Bürger und Wähler werden sich nach diesem Katzenjammer wieder ihren eigenen Problemen zuwenden und alles wird so sein wie früher, - bis zur nächsten Wahl.

Montag, 1. Oktober 2012

Die, die außerhalb der Gesetze stehen

Laut Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung sind alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich. Dieser Beitrag beweist, dass diese Aussage leider nicht wahr ist. Im Gegenteil: In Österreich gibt es ganz offensichtlich zwei unterschiedliche Rechtskreise im Strafrecht. Einen “Äußeren” und einen “Inneren”…

Der Äußere betrifft die Staatsbürger ganz allgemein. Der Grundsatz gilt:

“Haltet den Dieb und bringt ihn hinter Gitter”.

Oder an einem anderen Fall wird sogar noch mehr Staatsmacht und Willkür demonstriert: Es schließen sich beispielsweise einige Menschen für ein hehres Ziel, z. B. für den Tierschutz zusammen, kann diese Gruppe sehr rasch zu einer mafiaähnlichen Gemeinschaft erklärt werden, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen ist, bis die einzelnen Mitglieder wegen der kostspieligen Verfahren in ihrer Lebensexistenz dauerhaft ruiniert sind. Selbst wenn diese Verfahren mit Freisprüchen, wie im Wiener Neustädter Tierschützerprozess, enden, vergütet ihnen der Staat das zugefügte Ungemach mit maximal € 1.200.- und lässt sie auf Verfahrenskosten jenseits von € 200.000 sitzen.

Zur Vorgeschichte: Die Fronten sind klar. Da gibt es ein neues, verbessertes Tierschutzgesetz (aber immer noch zahm genug, damit die Erwerbstätigkeit der mit Tierhaltung beschäftigten Landwirte und Gewerbebetriebe ja nicht zu sehr eingeschränkt wird) und eine Gruppe von Menschen, denen Tierschutz ein echtes Anliegen ist. Dort gibt es professionelle Tierhalter, die sich um diese neuen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einen feuchten Kehricht kümmern und einfach weiter nach persönlicher Profitmaximierung streben und ihnen Tierleid völlig egal ist. In einem solchen Spannungsfeld kann es nicht ausbleiben, dass einige Gegenstände, wie Schlösser und Absperrvorrichtungen zu Bruch gehen, wenn die geschundene Kreatur Tier auf keinen anderen Weg von ihren Qualen “zu befreien” ist, zumal die örtlichen Gesetzeshüter offensichtlich ihre Verpflichtung vergessen(!) auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen bei den Tierhaltern zu beharren. Dass dann auch noch eine Textilhandelskette ins Kreuzfeuer der Tierschützer gerät, weil diese angeblich Pelzprodukte aus zweifelhaften Pelztierfarmen vertreibt und die Tierschützer auch gegen dieses Unternehmen möglicherweise geschäftsstörend agitieren kommt es zum Show-down. Nein, nicht gegen die Profiteure, die gewerbsmäßig gegen die Gesetze verstoßen, geht es, sondern gegen die aufmüpfigen Tierschützer.

Es wird eine Sonderkommission gebildet, der Gesetzgeber fährt mit allen seinen Ressourcen gegen die „Störenfriede“ auf, wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Haftanstalten, Gerichte, also mit dem vollen Programm wird für Recht und Ordnung gesorgt, koste es was es wolle. Und es hat nicht wenig gekostet, die „Soko Kleider-Bauer“. Steuergeld spielt hier eine untergeordnete Rolle. Denn Recht muss Recht bleiben!

Das ist der äußere Rechtskreis, hier ist die Welt also noch in Ordnung. Der Staat zeigt seine volle Macht und Härte(!)

Der Innere Rechtskreis

Die Angehörigen des Inneren Rechtskreises entziehen sich in zweifacher Weise den Gesetzen, die für alle Staatsbürger gelten sollten, nämlich beim Strafrecht und auch bei der Kontrolle.

Dazu gehören die Politiker, Parteien und deren Spitzenfunktionäre, da ist Korruption, Bestechung, Lug und Trug durch eine besondere Form der Gesetzgebung geschützt. Und sollten jemals Zweifel an der Rechtschaffenheit dieser privilegierten Gruppe, oder eines ihrer Mitglieder, aufkommen, so ist das von der Justiz ohnehin kaum zu beweisen. Bestes Beispiel ist die langwierige strafrechtliche Untersuchung gegen Mag. Karl Heinz Grasser (Ex-Finanzminister), an dem sich die Justiz ganz offensichtlich die Zähne ausbeißt. Doch jetzt schützt sie ein neues, verbessertes Gesetz vor Strafverfolgung. Es besagt, Korruption ist für Politiker nicht strafbar!

Wie der “Der Standard” in seiner Onlineausgabe vom 22.02. 2012 berichtete, machten die Strafrechtler Helmut Fuchs und Gerhard Dannecker sowie der Steuerberater Roman Leitner bei der Präsentation des “Handbuch Korruption” auf diese Gesetzesbestimmungen aufmerksam.

Der Standard zitiert wörtlich:

„Was nämlich in der öffentlichen Diskussion bisher wenig beachtet wurde: Das Bestechen von Ministern, Landeshauptleuten, Landesräten und Bürgermeistern ist in Österreich seit einer Gesetzesänderung Mitte 2009 weitgehend zulässig. Fuchs sieht darin die “gröbste Lücke” im Korruptionsstrafrecht. Auch vom Europarat gab es dafür schon eine Rüge.”

Und weiter:

Um die bevorzugte Behandlung der “obersten Ebene” verstehen zu können, muss man sich das Strafrecht näher ansehen. Das Bestechen von Amtsträgern ist schon generell schwer nachweisbar. Erfolgt eine Zahlung nicht für ein ganz bestimmtes Amtsgeschäft, bleibt sie für Geber und Nehmer straflos.
Aber selbst wenn dieser Nachweis gelingt, müsste noch eine ” pflichtwidrige” Amtshandlung vorliegen – also etwa ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. Damit “pflichtgemäße” Amtshandlungen, die auf Bestechung zurückgehen, nicht automatisch zulässig sind, gibt es für ” normale” Beamte noch zusätzliche Verbote im Dienstrecht. Das Problem: Für Ministern, Landeshauptleuten und Bürgermeistern gilt das Dienstrecht nicht.“

http://www.lindeverlag.at/titel-1-1/handbuch_korruption-4619/

Dieses Gesetz ist also unter Faymanns Kanzlerschaft, ohne es an die große Glocke zu hängen, beschlossen worden. Es hat sicher jenen stillen Weg in den Nationalrat genommen, wie die Gesetze,

Korruption durch Diversion zu regeln,

oder das Vorhaben,

die Schweigepflicht von besonders vertrauensabhängigen Berufsgruppen, wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und auch Journalisten, zu brechen,

hätte nehmen sollen.

Wesentlicher Zweck des Gesetzes gegen die Schweigepflicht der genannten Berufsgruppen war, die bei Journalisten beschlagnahmten Unterlagen von den Staatsanwaltschaften auch während der Einspruchsfrist einsehen und auswerten zu können, mit dem Ziel, Aufdecker von Korruption, also Informanten für Journalisten, auszuforschen und mundtot machen zu können.
Nur durch Zufall konnte das verhindert werden. Das Gesetz für die Diversion bei Korruptionsdelikten war im Gesetz zum Sparpaket(!) gut versteckt, das Gesetz für die Aushebelung der Schweigepflicht wurde nach der Begutachtung nachträglich verschärft und hatte den Ministerrat bereits passiert, es wäre also beinahe gelungen diesen Unfug zum gültigen Recht zu machen.

Mit diesen drei Gesetzes-Tools, nämlich
  1. "die oberste Ebene" überhaupt straffrei zu stellen
  2. Korruption der Diversion zu unterwerfen, und
  3. die Möglichkeit, Aufdeckern von Korruption an den Kragen gehen zu können
hätte man ein optisch scharfes Anti-Korruptionsgesetz schreiben, es medienwirksam mit großem Pomp und Trara noch vor den Nationalratswahlen 2013 einführen können, um zu zeigen, wie ernst den Parteien die Korruptionsbekämpfung in Zukunft ist, doch für sie selbst wäre es in Wahrheit totes Recht gewesen. Die illegale Parteienfinanzierung und das Schmieren von Entscheidungsträgern “auf der höchsten Ebene” unseres Staates hätte besser denn je geklappt, weil sich in Zukunft niemand an die Aufklärung dieser Schandtaten gewagt hätte.

Nachdem die letzten beiden Gesetzesvorhaben, die Diversion und das Brechen der Schweigepflicht, irgendwie gescheitert sind, hat man sich schließlich heuer vor der Sommerpause doch noch dazu herabgelassen und ein Anti-Korruptionsgesetz beschlossen, bei dem man wohlweislich die externe Kontrollmöglichkeiten wiederum praktisch unter den Tisch fallen ließ. Die Parteikassen können(!) in Zukunft zwar geprüft werden. Aber von unabhängigen Wirtschaftsprüfern, der Auftraggeber ist die zu prüfende Partei. Das ist wie wenn die Finanz meinen Steuerberater dazu beauftragt, eine Steuerprüfung bei mir auf meine Kosten durchzuführen. Es ist doch bekannt, wer zahlt schafft an und bekommt ein bestimmtes Resultat geliefert. Soweit der strafrechtliche Aspekt, aber wie sieht es mit der Kontrolle aus, wenn keine augenscheinliche strafrechtlich relevante Verdachtsmomente vorliegen und wo es nur darum geht, dass die Funktionäre über ihre Tätigkeit einfach Rechenschaft ablegen sollen? Der gelernte Österreicher ahnt es bereits; sehr schlecht.

Das Kotrollorgan “Parlamentarischer Untersuchungsausschuss”
Einziges Kontrollorgan ist der „Parlamentarische Untersuchungsausschuss“. Dieses Gremium soll Unregelmäßigkeiten der Parteien und ihrer Funktionäre überprüfen und wird durch Mehrheitsbeschluss von den Abgeordneten des Nationalrates eingesetzt und auch wieder abberufen.

Das heißt, dass jene Parteien, die geprüft werden sollen, meist Regierungsparteien, selbst an der Einsetzung des Kontrollgremiums mitwirken müssen.

Eine Novität im Rechtssystem, dass die Prüfkanditaten mitentscheiden, ob eine Prüfung überhaupt möglich und zulässig ist. Und so kommt es, dass die meisten dieser Kontrollvorgänge vorher enden, ehe sie überhaupt Ergebnisse liefern. Der schrillste unter ihnen war jener zum Eurofigtherkauf durch Schüssels schwarz-blauer Regierung. In diesen Ausschuss lieferte die ÖVP überwiegend geschwärzte Akten ” aus Datenschutzgründen”, wie sie es begründete. Er wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ „zwecks Aufrechterhaltung des Koalitionsfriedens” am Beginn der Regierungsperiode Gusenbauer/Molterer mit Mehrheitsbeschluss abgedreht ohne Ergebnisse geliefert zu haben, obwohl von ihm sehr viel Aufklärung erhofft wurde. Wie sich der Kreis wieder schließt.

Der erfolgreichste war jener der heuer eingesetzt wurde. Er deckte in kurzer Zeit zahlreiche Machenschaften z.B. rund um die Telekom, ÖVP und ÖVP-Politiker auf und ehe die staunenden Bürger das volle Ausmaß der Korruption erfahren durften wurde gehandelt.

Am 19.09.2012 griffen die Regierungsparteien zu ihrer schärfsten Waffe und zeigten offenes Visier, dass sie an Aufklärung in den eigenen Reihen nicht interessiert sind. Sie nützten ihre parlamentarische Mehrheit um die Untersuchungen im ” Parlamentarischen Untersuchungsausschuß” zu den anstehenden Korruptionsfällen zu unterbinden bzw. auf einen so kurzen Zeithorizont zu reduzieren, dass eine wirksame Untersuchung der offenen Fälle nicht möglich ist. Die Präsidentin des Nationalrates, Frau Mag. Prammer, bezeichnete die hartnäckigen Verhandlungen zur Fortführung des Ausschusses und den erzielten Minmalkonsens, noch bis 16.10.2012 untersuchen zu können, als “Ausdruck eines lebendigen Parlamentarismus”. Hätte sie geschwiegen, wäre sie eine weise Frau geblieben. So aber macht sie sich zur Handlangerin am Aufklärungsverbot schuldbelasteter Parteien und Politiker. Sie macht sich aber auch zur Mithelferin am weiteren Niedergang der politischen Kultur in diesem Land mitschuldig.

Die Konsequenz aus dieser Erfahrung muss sein, dass durch Druck der öffentlichen Meinung ein völlig unabhängiges Gremium geschaffen wird, mit dem eine wirksame Kontrolle auch für Politiker und Parteien möglich wird und Prüfvorgänge nicht mehr vorzeitig, ergebnislos, abgebrochen werden können.

Mit Fug und Recht kann man behaupten, dies ist wohl der größte Vertrauensbruch den unsere „Volksvertreter“ am Bürger begehen konnten! Ich bin mir sicher, dass dieser Tag, der 19.09.2012, den Niedergang der einst großen staatstragenden “Volksparteien” eingeläutet hat.

Mittwoch, 19. September 2012

Macht braucht Kontrolle

Dieser lapidare Satz, der, so glaube ich mich erinnern zu können, auch schon einmal als Wahlkampfslogan herhalten musste, ist bei genauer Betrachtung nur eine Worthülse und in unserer Demokratie nicht mit Leben erfüllt. Die jüngsten Ereignisse, die Korruptionsvorwürfe gegen Politiker und Parteien dieses Landes betreffend, zeigen, wie zahnlos die Kontrolle der Machthaber eigentlich ist. Es zeigt sich, dass es in der Geschichte der 2. Republik, die immerhin 67 Jahre alt wird, eine wirksame Kontrolle der “Repräsentanten” unserer Repräsentativen Demokratie nicht einmal auf dem Papier gibt.

Um zu diesem komplexen Thema klare Antworten zu finden sollte man sich das Prinzip der “Juristischen Rechtspersönlichkeit” näher ansehen:
Ein Rechtskonstrukt, dem eine Körperschaft inne wohnt - das ist der Zusammenschluss von mindestens 2 physischen Personen zu einer gemeinsamen juristischen Rechtspersönlichkeit - erhält durch diesen Zusammenschluß eigenständige Handlungsmacht und ist nahezu mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet, wie eine physische Person. Die so gebildete Rechtsperson kann auf diese Weise ganz bestimmte Ziele, geistiger, sozialer oder materieller Art, eigenständig verfolgen.

Je nach Zielsetzung gibt es die unterschiedlichsten Rechtskonstrukte. Für gemeinsame Erwerbsabsichten gibt es beispielsweise die Kapital-oder Personengesellschaften, wie die AG, GmbH, oder Kommanditgesellschaften, für die Erreichung bestimmter gemeinsamer ideeler und/oder wirtschaftlicher Interessen gibt es Vereine, Genossenschaften, Stiftungen etc. Allen diesen „juristischen Rechtspersönlichkeiten“ ist eines gemeinsam: Sie brauchen um ihr Handlungsrecht ausüben zu können sogenannte „Vertretungsorgane“, die aus physischen Personen bestehen. Diese Organe sind in ihrem Handeln im Außenverhältnis dem Staat, bzw. seinen untergeordneten Organen, wie Behörden und Institutionen gegenüber, als im Innenverhältnis, z.B. bei Kapitalgesellschaften gegenüber den Anteilsinhabern am Firmenkapital (Aktionäre) oder Gesellschaftern oder bei Vereinen seinen Mitgliedern gegenüber, rechenschaftspflichtig. Diese Rechenschaftspflicht unterliegt ganz genau geregelten Normen. Jede physische Person, die Verantwortung für ein solches Rechtkonstrukt übernimmt hat sich diesen Normen zu unterwerfen, nämlich sich einer genau definierten Aussen-und Innenkontrolle zu unterziehen. Meistens werden diese Vertretungsorgane auf eine bestimmte Zeit bestellt und haben während und nach Ablauf der Funktionsperiode über ihre Tätigkeit exakt Rechenschaft abzulegen. Ein übergeordnetes Gremium der betreffenden Rechtspersönlichkeit, meist wieder die qualifizierte Mehrheit der am Rechtskunstrukt beteiligten physischen Personen, entscheidet, ob diesen Funktionären die Entlastung zuerkannt wird oder ob Verstöße vorliegen und wenn das zutrifft, welche Sanktionen, wie Haftungen, Schadenersatzansprüche oder sogar das Strafrecht, schlagend werden.

Auch ein Staat ist eine solche Rechtspersönlichkeit und wird von Vertretungsorganen geführt, die wiederum von physischen Personen beschickt werden. Da diese Organe wesentlich weit reichendere Befugnisse besitzen (im Extremfall können sie sogar Kriege ausrufen) müsste die Kontrolle dementsprechend gründlicher und tiefgreifender sein. Sie ist es jedoch nicht, genau das Gegenteil ist der Fall ! Gerade die jüngsten Ereignisse rund um zahlreiche Korruptionsvorwürfe zeigen, dass es keine funktionierende Kontrolle für jene Organe gibt, die unseren Staat lenken. Das Instrument des “Parlamentarischen Untersuchungsausschusses”, mit dem sich unsere Abgeordneten gegenseitig kontrollieren sollten, was ja in sich schon ein Widerspruch ist, funktioniert nur auf Goodwill und kann, wie wir in jüngster Zeit erlebt haben, jederzeit mit einer qualifizierten Mehrheit wieder außer Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass jene Verantwortungsträger, die eigentlich Rechenschaft gegenüber dem Staatsvolk abzulegen hätten, können selbst darüber bestimmen, wie diese Kontrolle erfolgen soll, was kontrolliert werden darf und ob überhaupt kontrolliert wird.

Dass auf so einem Boden Unrecht, wie, Illegale Parteienfinanzierung, Bestechung, Korruption, persönliche Bereicherung entwickelt und üppig gedeihen kann, ist vollkommen klar. Daran ändert auch das jüngste “Anti-Korruptionsgesetz” nichts, denn auch in diesem Gesetz wurden die Kontrollmöglichkeiten wohlweislich nicht verwirklicht. Eine Änderung dieses Zustandes ist aus heutiger Sicht nicht möglich, da diese Änderung ein Verfassungsgesetz mit einer 2/3-Mehrheit bedürfte und daher mit jenen Parteien, die heute im Parlament sitzen, nicht zu verwirklichen ist. Es sei denn, der Souverän, also das Wahlvolk setzt eine Volksabstimmung durch, um diesen Zustand zu beenden. Daher brauchen wir dringender eine Volksabstimmung zu diesem Thema als zur Wehrpflicht.

Das sich die Vertreter dieser Republik, seien es die Parteien oder einzelne ihrer Funktionäre keiner wirksamen Kontrolle unterziehen müssen und wollen, ist einzigartig unbefriedigend und mit Sicherheit noch ein Relikt aus einer Zeit, wo die Machtausübung in der Hand diktatorischer Herrscher lag, und keinesfalls einer modernen Demokratie würdig. Der 19.09.2012 wird als Schwarzer Tag in die Geschichte des Parlaments eingehen, weil sich erstmals ganz offen zeigte, dass wirksame Kontrolle der Repräsentanten dieses Staates unter heutiger Rechtslage ausgeschlossen ist. Das sollten wir uns nicht gefallen lassen!

Sonntag, 16. September 2012

Sommergespräche ...

...statt parlamentarischer Kontrolle

Gibt es Zufälle? Wie es scheint, nicht. Erst kürzlich schreibe ich, dass ein gewisser Herr Josef Cap als Jungparlamentarier durch einen "rebellenhaften Auftritt" bei einem Bundesparteitag seiner Partei so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, dass er sich die Voraussetzung dafür schuf durch einen Vorzugsstimmenwahlkampf ins Parlament zu gelangen. Dort sitzt er nun mehr als 30 Jahre auf einem hoch dotierten, aber geruhsamen Ausgedinge, namentlich als Nationalratsmandat bezeichnet, derweil viele andere seiner Parteigenossen in der rauen Wirtschaftswirklichkeit mühsam um eine halbwegs angemessene Existenz kämpfen müssen.

Damals erlaubte ich mir die Bemerkung zu Cap: „Seither sitzt er im Parlament, weitere herausragende Leistungen sind von ihm nicht bekannt.“ Wie Unrecht ich hatte, denn umgehend folgt der große Knaller, nur jedoch in die entgegengesetzte Richtung als erwartet. Nicht mehr seine rebellische Art wurde sichtbar, sondern das angepasste Sitzfleisch eines lang gedienten Parteisoldaten zeigte er seinem treuen Wahlvolk.

Dass Josef Cap, ehemals jeden Schilling und jetzt jeden Euro seines Einkommens als Parlamentarier zu Unrecht verdiente und weiterhin bis an sein Lebensende verdienen wird, hat er mit diesem Knaller bewiesen. Sein öffentliches Statement, der Parteiobmann Werner Faymann bräuchte nicht mehr vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen, da er ohnehin im Zuge eines ORF-Interviews im Rahmen der "Sommergespräche" seine Sicht zur Inseratenaffäre, die seine Ministertätigkeit überschattet, einer breiten Öffentlichkeit dargestellt hat, zeigt wohl sehr klar, was er von Parlament dem er so viele Jahre angehört, hält. Nämlich nichts. Und vor allem hält er nichts von Kontrolle wenn diese seine Partei oder ihren Funktionärsstab trifft. Und das ist ein Trauerspiel. Nicht nur für ihn selbst, sondern auch für die SPÖ und für die Demokratie insgesamt.

Besonders verwerflich ist jedoch die Tatsache, dass man die Vorsitzführung von Gabriele Moser (Grüne), die diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bisher vorbildlich und unaufgeregt führte, im Zusammenwirken mit dem schwarzen Hardliner Karl-Heinz Kopf, auf unerhörter Weise kritisiert und diese Kritik – ob sie nun zu Recht besteht oder nicht sei dahin gestellt – zum Anlass nimmt, überhaupt gleich den gesamten Untersuchungsausschuss völlig abdrehen zu wollen. Die Verweigerung der parlamentarischen Kontrolle unter diesem Vorwand muss für jeden halbwegs demokratisch denkenden Bürger ein Schlag ins Gesicht sein. Dass das Bestreben den Ausschuss so rasch als möglich zu killen, von vier Parlamentsparteien und damit der überwiegenden parlamentarischen Mehrheit, die allesamt in unlautere Machenschaften verwickelt sind, getragen werden, runden dieses fatale Bild nur noch ab. Mit der Beendigung des Untersuchungsausschusses bleiben viele untersuchungswürdige Causen auf Dauer unaufgeklärt. Für mich stellt sich nun die Frage: Dürfen die Bürger aufgrund dieses Sachverhalts mehrheitlich ihre Volksvertreter als Lumpen, Lügner, Betrüger und Korruptionisten bezeichnen und gilt für alle weiterhin bis in alle Ewigkeit die Unschuldsvermutung, weil alles vertuscht statt aufgeklärt wurde? Oder, gibt es tatsächlich noch Politiker, die sich ersthaft von diesen "Schwarzen Schafen" abgrenzen wollen und für Sauberkeit in ihrem Berufsstand eintreten? Am Status quo ist jedoch sichtbar, die politischen Verhältnisse sind auf Bundesebene nicht anders, als wir sie derzeit, auf einer etwas kleineren Bühne in Kärnten, erleben.

Also verzichten wir Bürger in Hinkunft überhaupt auf die Kontrolle unserer Volksvertreter und übertragen diese einem ORF Sendeformat namens „Sommergespräche“. Nachdem der gefürchtete Redakteur Armin Wolf, der für seine hartnäckige Fragetechnik bekannt ist, bereits angekündigt hat in naher Zukunft für dieses Format nicht mehr zur Verfügung zu stehen, haben die Volksvertreter auch diesbezüglich nichts mehr zu befürchten. Es werden also harmlose Sommergespräche über Sommerlöcher, in die man dann" unaufgeklärt" die Korruptionsvorwürfe schütten kann.

Nur sollten wir uns Bürger in Zukunft und unter solchen Voraussetzungen um eine etwas andere Volksvertretung, sprich, um eine "neue Repräsentative Demokratie", umsehen.

Mittwoch, 29. August 2012

Wäre ich ein einfaches Parteimitglied...

Vor genau 30 Jahren, am 28.10.1982, hat ein gewisser Josef Cap, damals Vorsitzender der Sozialistischen Jugend Österreich, 3 kritische Fragen an den damaligen burgenländischen Landeshauptmann Theodor Kery gestellt. Der Rahmen dafür war ein Bundesparteitag der SPÖ. Diese aufmüpfigen Fragen führten dazu, dass Josef Cap zwar noch am selben Tag aus dem Parteivorstand abgewählt wurde, aber als Parteirebell bei der folgenden NR-Wahl einen Vorzugsstimmenwahlkampf führte und diesen auch haushoch gewann. Seither sitzt er im Parlament, weitere herausragende Leistungen sind von ihm nicht bekannt.

Diese 3 Fragen bezogen sich aus heutiger Sicht auf so banale Dinge, wie,
- ob der Herr Landeshauptmann mehr verdiene als der Bundeskanzler,
- ob er verbilligten Strom von der BEWAG beziehe,
- ob er in seiner Freizeit mit Maschinenpistolen schieße?

Diese, für damals, mutigen Fragen erregten aber solches Aufsehen, dass der Herr Landeshauptmann seinen Rückhalt in der Bevölkerung verlor, was schließlich zu seiner Wahlniederlage führte. Das waren noch Zeiten.

Ja, wär ich heute ein einfaches Parteimitglied der SPÖ oder vielleicht gar ein kleiner Funktionär so hätte ich für Herrn Faymann beim nächsten Bundesparteitag im Herbst auch einige kritische Fragen vorbereitet, die zur Abwahl des Parteiobmannes führen sollten. Zumindest würde ich mich selbst um einen solchen ABWAHLANTRAG bemühen. Dabei ginge es um nichts geringeres als um den Verrat von sozialdemokratischen Idealen im Zusammenhang mit der leidigen Inseratenaffäre. Diese Affäre wird jetzt im Herbst im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt und ist auch Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen. Dabei ginge es mir gar nicht so sehr um die Frage, ob Herr Werner Faymann als Minister und Herr Josef Ostermayer als seine damals "rechte Hand" möglicherweise einen Amtsmissbrauch begangen haben, das wäre für mich als einfaches Parteimitglied nicht einmal das große Problem.

Nein, mir ginge es um den Verrat sozialdemokratischer Interessen und parteischädigendes Verhalten. Begangen dadurch, dass die beiden Herren in ihrem Amt ihnen unterstellte staatliche Unternehmungen, wie die Bundesbahn oder die ASFINAG dazu anstifteten, millionenschwere Werbeaufträge an erzkonservative Medieninhaber, wie Dichand und Fellner, zu erteilen. Aufträge, die die genannten Unternehmen sehr wahrscheinlich sonst nicht erteilt hätten und die eigentlich nur dem Ego-Tripp des Ministers dienen sollten. Durch diese Handlungen wurden erzkonservativen Familien Millionenvermögen in die Kasse gespült, die sie sonst nicht bekommen hätten, obwohl beiden Herren bewusst sein musste, dass die Nutznießer dieses Geldes niemals ein gutes Haar an der Sozialdemokratie lassen werden und ihre Medienmacht und auch die Finanzkraft dazu benützen um gegen die Sozialdemokratie anzuschreiben. Ob dabei auch Kickback-Zahlungen an Faymann und Ostermayer geflossen sind wird wohl hoffentlich noch Gegenstand von gerichtlichen Untersuchungen werden. Es darf wohl (es muss wohl), wie in Österreich üblich, Unschuld vermutet werden.

Für mich als sozusagen fiktives "einfaches Parteimitglied", das brav seine Mitgliedsbeiträge in die Parteikasse abliefert, wäre dieser Sachverhalt ein unverzeihlicher Verrat an meinem sozialdemokratischen Weltbild. Ja, es wäre der selbe Verrat, wie vor wenigen Jahren führende Gewerkschaftsfunktionäre es zugelassen haben, dass der sorgsam aufgebaute Streikfond, in Heuschreckenpapierchen investiert, in der Karibik verjuxt werden durfte und damit eine wirksame Waffe im Kampf für Arbeitnehmerinteressen einfach - im wahrsten Sinne des Wortes - "verspielt" wurde.

Nun, vielleicht findet sich beim nächsten Bundesparteitag im Herbst ein einfaches Parteimitglied oder ein einfacher Funktionär, der Herrn Faymann diese kritischen Fragen stellt.
Möglicherweise steht diesem mutigen Mann oder vielleicht einer mutigen Frau dann eine ähnliche Parteikarriere wie Herrn Josef Cap bevor. Zu wünschen wäre es ihm oder ihr.

Freitag, 6. April 2012

Alle Macht geht vom Volke aus...

... oder doch nicht?

Gedanken zur Demokratie.
Das Wesen der Demokratie ist, dass der Staat allen seinen Einwohnern gehört, die sich kraft Geburt, Abstammung oder per Dekret diesem Land zugehörig fühlen. Das Gegenteil davon ist die absolut herrschende Monarchie oder eine Diktatur, bei denen das Individuum nichts, und der Herrscher bzw. der/die Machtinhaber über alles bestimmen kann/können. Diese Form der Staatsverwaltung hat sich glücklicherweise in zivilisierten Ländern überlebt, demokratische Formen haben sich durchgesetzt, zumindest in Europa. Aber wie bereits Winston Churchill einmal sagte: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen“. Was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer wieder an Verbesserungen arbeiten könnte.

Theoretisch ist also jeder einzelne Bürger anteiliger Mitbesitzer am Staatsganzen, also am Staatsvermögen, Anteilsinhaber aller realen und ideelen Werte, die der Staat besitzt. Dies gilt natürlich im positiven wie im negativen Sinne. Alles gehört den Bürgern gemeinsam, auch die Macht. Soweit die Theorie.
In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Pessimisten ergänzen diesen Satz gerne mit dem Nachsatz: „ und kehrt nicht mehr zu ihm zurück“.

Dieser Pessimismus ist durchaus angebracht. Belegt schon die Tatsache, dass in der österreichischen Verfassung nicht mehr von Macht, welche vom Volke ausgehen soll, sondern vom „Recht“ die Rede ist, was keinesfalls das selbe bedeutet. Wo befindet sich also die Macht und wer hat das Recht über sie zu verfügen? Die Macht haben sich jene gesichert, die diesen Staat repräsentieren wollen, die Parteien in Form der „Repräsentativen Demokratie“. Allen voran die beiden „Volksparteien“ ÖVP und SPÖ, die sich unseren Staat im Laufe von 66 Jahren unter sich aufgeteilt haben, gemeinhin als Proporz bezeichnet. Dieser Proporz, der sich wie eine lähmende Patina über dieses Land legte, beherrschte alle maßgeblichen Einflussfaktoren in unserer Gesellschaft. Von 1945 bis in das Jahr 1994 besaßen diese beiden Parteien die absolute verfassungsmässige Macht, teilweise bis über 90%. Mit dieser Machtfülle konnten sie sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen und so wurde Österreich zum faktischen Eigentum dieser beiden Parteien.

Die Frage ist, ob die Form der Repräsentativen Demokratie als Staatsführung in Stein gemeiselt ist und immer so bleiben soll?

Zurück zur Macht. Was bleibt den Bürgern von dieser Macht, die ihnen so großartig angedichtet wird? Die Realität ist triste: Sie ist reduziert auf ein Kreuzerl alle 5 Jahre, bei der der/die Wahlberechtigte zwar eine Partei durch seine/ihre Stimme stärken kann, aber keinen Einfluss darauf hat, welche Partei in die Regierung kommt, und welche Personen welches Amt bekommen. Ja nicht einmal die Abgeordneten – die Volksvertreter - sind auf seiten der Bürger, sie sind von den Parteien in den Nationalrat entsandt und natürlich auch von ihnen moralisch und politisch abhängig, obwohl die Bürger sie fürstlich entlohnen. Das heißt, die Abgeordneten entscheiden bei der Beschlussfassung eines Gesetzes keinesfalls im Interesse der Bürger, nein, nicht einmal nach ihren eigenen Gewissen, sondern im Interesse der Partei der sie verpflichtet sind. Bei vielen wichtigen Abstimmungen herrscht sogar Klubzwang, was die Abgeordneten noch enger an die Partei bindet. Die Bürger bleiben somit bei der Gesetzeswerdung auf der Strecke, sie haben sich jedoch diesen Gesetzen zu unterwerfen.

Also ist klar, Macht besitzt der Bürger keine, daher kann auch keine von ihm ausgehen, wie steht es nun mit dem Recht?

Die Gerichte sprechen zwar "im Namen der Republik" ihre Urteile und vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich; angeblich. Das war´s!
Der Bürger kann weder darüber bestimmen, wer Richter, wer Ankläger werden kann. Das alles entscheidet die Politik.
Also ist auch das Recht, sein von der Verfassung zuerkanntes Recht, wieder auf ein Kreuzerl alle 5 Jahre beschränkt.

Gerade die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass dieser Zustand kein wirklich befriedigender ist. Sind doch zahlreiche Missstände bekannt geworden, die das Vertrauen in die „Repräsentanten“ dieses Landes erschüttert haben. Korruption, Misswirtschaft, Vergeudung von Volksvermögen, Bereicherung privater Personen beim Verkauf von Vermögen des Staates, fragwürdige Parteienfinanzierung und vieles, vieles andere. Aber auch wichtige Entscheidungen gegen die Bürger wurden getroffen, die jüngste, die Datenspeicherung der privaten elektronischen Kommunikation der Bürger ist ein frontaler Angriff auf seine Rechte, ja sogar auf seine Menschenwürde, und ist keinesfalls mit Terrorbekämpfung zu begründen.

Das Resümee aus diesen Fakten ist für jeden demokratisch denkenden Bürger unbefriedigend und schreit nach Veränderung.
Ich bin zwar kein Jurist, sondern nur ein einfacher Bürger, der demokratisch denkt und so werde ich versuchen einige Denkansätze in unregelmäßigen Abständen diesem Beitrag anzuhängen, weil ich der Meinung bin, es ist das Recht der Bürger, aber auch die Pflicht, diesen, unseren Staat zu verändern, auch politisch.

Montag, 19. März 2012

Kein Sturm im Wasserglas

Als gelernter Österreicher ist man daran gewöhnt, dass Parteien in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu Übertreibungen neigen. Umgangssprachlich als "Sturm im Wasserglas" bezeichnet. Doch was die ÖVP in der Affäre „Amon“ leistet, hat mit Übertreibung nichts mehr zu tun.

Vorweg die gute Nachricht zuerst: Es ist nicht bekannt und auch offensichtlich nicht Gegenstand der jüngsten Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Wien, dass Werner Amon, Abgeordneter zum Nationalrat und ehemals Generalsekretär des ÖAAB, sich durch Zahlungen aus Hocheggers Kassen persönlich bereichert hat. Man kann in diesem Fall zurecht die Unschuld vermuten.

Doch ab hier beginnen jedoch bereits die schlechten Nachrichten. Ich will das an einem einfachen Bild verdeutlichen: Wenn der Obmann (die Obfrau) eines unbedeuteten Bienenzüchtervereins nicht weiß, für welchen Zweck Zahlungen an den Verein geleistet wurden und vor allem welche Gegenleistungen dafür erbracht wurden, verdient er/sie das Misstrauen der Vereinsmitglieder und natürlich auch von jenen Behörden, denen der Verein verantwortlich ist, insbesondere gegenüber der Finanz und im schlimmsten Fall gegenüber der Strafbehörde. Für jeden Funktionär, auch im kleinsten Verein, gilt die Verantwortlichkeit nach Innen, also den Mitgliedern gegenüber, und nach Außen, gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden denen Rechenschaft abzulegen ist. Dazu gibt es für juristische Körperschaften die sogenannten "Vertretungsorgane".

Wenn nun Herr Amon persönlich ein Kesseltreiben gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien in Gang setzt, weil sie seine Tätigkeit aufgrund eines frag-und untersuchungswürdigen Vorfalls zu "hinterfragen" beginnt, dann hat er das Wesen dieser Organmandantschaft offensichtlich nicht begriffen. Das ist die harmlosere Interpretation dazu. Weitaus schlimmer ist die Sache, weil dieses Kesseltreiben durch einen gewählten Mandatar erfolgt, der genau diese staatlichen Institutionen zu vertreten, zu schützen hat und auf die er einen Amtseid abgelegt hat.

Unappetitlich wird die Sache jedoch für die Partei, der ÖVP, der Amon angehört. Sie trägt seit vielen Jahren in Regierungsverantwortung und/oder auch unter ihrer ministerieller Leitung die Verantwortung für das Justizressort. Seit dem Jahre 2000 stand dieses Ministerium, mit 2-jähriger Unterbrechung durch Maria Berger, SPÖ, immer unter konservativer Führung. Teils durch die FPÖ und BZÖ (Krüger, Böhmdorfer, Gastinger), teils ÖVP (Bandion-Ortner, Karl). Die Behauptung, dass diese Behörde also gerade bei Herrn Amon Amtsmissbrauch begeht, weil er Kritik an einem Verfahren geleistet hat, ist wohl der Gipfel der Unverfrorenheit, oder ein Ausbruch von Machtrausch und/oder paranoider Selbstüberschätzung.
Das eingeleitete Verfahren als Retourkutsche für die erwähnte Kritik Amons zu bezeichnen, dagegen spricht allein der Zeitablauf. Herr Amon ist keine 10 Tage vor Bekanntwerden des Verfahrens gegen ihn, mit seiner Kritik gegen die Staatsanwaltschaft Wien an die Öffentlichkeit gegangen. Bedenkt man jedoch, dass allein der Aktenlauf, um ein politisch derart schwerwiegendes Verfahren einzuleiten, mehrere Wochen dauert, ist die Theorie der Retourkutsche wohl nicht aufrecht zu halten. Es könnte vielmehr so sein, dass Amon und auch die Partei bereits von den geplanten Untersuchungen wussten und das kritisierte Verfahren als Anlass nahmen, um die Staatsanwaltschaft Wien zu diskreditieren und so Gründe für das Misstrauen aufzubauen. Ins Bild passt auch, dass die Tageszeitung „KURIER“, ein heimliches "Parteiorgan des Raiffeisenverbandes" seit Wochen gegen den Oberstaatsanwalt Dr. Pleischl, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, anschreibt.

Es wird sich heraus stellen, dass diese Nebelgranate zur Verschleierung von unleugbaren Tatsachen gezündet wurde. Einmal mehr zeigt sich, wie weit sich diese Partei in den letzten Jahren von der rechtstaatlichen Ordnung und deren Prinzipien entfernt hat.

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